AGB

Meier Lederwaren
Meier Lederwaren

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

I. Geltungsbereich

I. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.

II. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

III. Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

IV. Unsere Angebote richten sich nur an gewerbliche Abnehmer. Diese haben ihre gewerbliche Tätigkeit durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung nachzuweisen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht beliefert. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB können Ihre Bestellungen auf der Applikation „Smartview“ über den Außendienst, schriftlich auf unseren Auftragsformularen, per E-Mail oder Fax vornehmen.

II. Angebot und Vertragsschluss

I.

Mit der Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot verbunden. Erst eine Bestellung des Käufers stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages da. Wenn Sie die Bestellung aufgeben, senden wir Ihnen an die angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang der Bestellung bestätigen und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung). Die Ihnen übersandte Bestellbestätigung stellt keine Vertragsannahme da, sondern informiert Sie nur, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist. Erst wenn Sie von uns eine Auftragsbestätigung erhalten, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Dies kann auch durch eine modifizierte Auftragsbestätigung (z.B. wegen Lieferbarkeit des Produktes oder Fehlern) erfolgen. Der Käufer kann dann binnen 14 Tagen ab Zugang der modifizierten Auftragsbestätigung widersprechen. Für den Widerspruch gilt die Textform als vereinbart.

II. Wir fertigen unsere Artikel nur, wenn die Bestellungen seitens unserer Kunden eine Mindest-Order-Quote (MOQ) erreichen. Bei Nichterreichen der MOQ behalten wir uns vor, den bestellten Artikel nicht zu produzieren und vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten.

III. Dies gilt auch, wenn die Bestellung über die Smartview App erfolgt. Ein Vertrag kommt erst unter den Voraussetzungen des Abschnitt II. Nr. 1 zustande.

IV. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

V. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

III. Rechte Dritter

Der Käufer sichert ausdrücklich zu, dass er berechtigt ist, die Veröffentlichung der Texte und Motive sowie deren Vervielfältigung vorzunehmen. Der Käufer stellt dabei insbesondere sicher, dass er die datenschutzrechtlichen bzw. persönlichkeitsrechtlichen Belange etwaiger Betroffener wahrt. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Schutzrechte Dritter (z.B. Kennzeichenrechte, Urheberrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen. Zudem behalten wir uns vor, rassistisch, politisch und individuell diskriminierende Textinhalte einer besonderen Prüfung zu unterziehen und die Produktbestellung entsprechend abzulehnen.

IV. Zahlungsbedingungen

I. Unsere Preise gelten ab Werk inkl. Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.

II. Wir gewähren einen Skontoabzug von 3 % der Rechnungssumme bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung. Darüber hinaus sind Rechnungen grundsätzlich 30 Tage nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Bezahlung kann per Vorkasse oder auf Rechnung erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

III. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

IV. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Wir sind berechtigt eine Kreditlinie festzusetzen und diese jederzeit anzupassen ohne dies vorab dem Käufer mitzuteilen. Falls sich die Kreditwürdigkeit verschlechtert oder der Käufer sich mit der Bezahlung von fälligen Rechnungen in Verzug befindet oder das Umsatzvolumen beträchtlich und/oder außergewöhnlich angestiegen ist, haben wir das Recht, die geltenden Zahlungsbedingungen zu ändern und/oder zusätzliche Sicherheiten zu verlangen.

V. Liefer- und Leistungszeit

I. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, d.h. unter anderem, im Falle eines Druckauftrages das erforderliche Design in dem angeforderten Datenformat rechtzeitig zu übermitteln.

II. Handelt es sich bei dem zugrundeliegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft i.S.v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.

Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.

III. Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

IV. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.

V. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

VI. Schuldrechtlicher Rücktritt

Neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten räumen wir dem Käufer ein schuldrechtliches Rücktrittsrecht vom Vertrag ein. Nach vorheriger Zustimmung durch uns, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann uns gegenüber in schriftlicher Form den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Der Rücktritt wird wirksam, wenn wir binnen 14 Tagen durch schriftliche Erklärung den Rücktritt bestätigen. Für den Rücktritt vom Kaufvertrag werden…

…bei Stornierung des Auftrages bis zu 90 Tage vor dem angekündigten Lieferdatum 50% des Nettowarenwertes berechnet

…bei Stornierung des Auftrages bis zu 60 Tage vor dem angekündigten Lieferdatum 60% des Nettowarenwertes berechnet

…bei Stornierung des Auftrages bis zu 30 Tage vor dem angekündigten Lieferdatum 75% des Nettowarenwertes berechnet

Nach erfolgter Stornierung erhält der Käufer von uns eine Rechnung über den Stornobetrag (Nettowarenwert zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer), die spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung – ohne Abzug – fällig ist.

VII. Gefahrübergang, Versand, Verpackung

I. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarten Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers. Bei Warenlieferungen bis 1.000,00 EUR Warenwert behalten wir uns vor Versandkosten zu berechnen.

II. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

III. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

IV. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.

VIII. Eigentumsvorbehalt

I. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

II. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

III. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

IX. Sach- und Rechtsmängel, Haftung

I. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

II. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-
Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.

III. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.

IV. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 6 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

V. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

VI. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

VII. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

VIII. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

IX. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

X. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

XI. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen

XI. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei
unserem Käufer.

X. Auskunfteien (z.B. SCHUFA/Boniversum)

Wir sind berechtigt, im Rahmen der Bonitätsprüfung und zum Schutz vor Forderungsausfällen bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über unsere Kunden einzuholen. Die Datenspeicherung erfolgt im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von uns erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange unseres Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die SCHUFA übermittelt nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA-Auskünften nicht enthalten. Auskunfteien stellen Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Bei der Erteilung von Auskünften kann die Auskunftei ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren) übermitteln.

XI. Sonstiges

I. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

II. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Dies gilt nur, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne der §§ 1 ff. HGB sind.

III. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Stand: 02.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der:
Wilhelm Johann Meier GmbH
Heinrich-Krumm-Str. 12
63073 Offenbach / Deutschland


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